Häufige Fragen – Umzüge
Wenn Sie auf die Kanaren ziehen, benötigen Sie bei der Einfuhr einige Dokumente. Um Fahrzeuge einführen zu können, müssen originale Fahrzeugpapiere und eine gültige Versicherung nachgewiesen werden können. Zwingend notwendig sind bei einem Umzug, dass die Person eine NIE Nummer hat und einen Personalausweis. Anschließend wird zwischen einfuhrsteuerfrei und nicht-einfuhrsteuerfrei entschieden. Einfuhrsteuerbefreit ist nur jemand, der einen Hauptwohnsitz verlegt, dazu benötigen wir die Dokumente wie Abmeldung des jetzigen Wohnorts und Neuanmeldung am Ort, wo es hingehen soll.
Der Preis des Containers richtet sich nach der Größe des Containers. Es gibt zweiZwei Größen: 20 Fuß Container und 40 Fuß Container. Die Preise müssen bei uns angefragt werden. Des weiteren gibt es die Möglichkeit, Ihr Umzugsgut im Rahmen einereine Beiladung zu machen in einen unserer Sammel-Container zu transportieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches und kostenloses Angebot.
Ja, wir übernehmen auch den Transport von Autos und Motorrädern.
Im ersten Schritt muss das Fahrzeug beim Zoll deklariert werden. Dabei muss mittels Kaufvertrag oder Rechnung belegt werden, dass sich das Fahrzeug seit mindestens sechs Monaten in Ihrem Besitz befindet. Sollten Sie Ihren Erstwohnsitz nicht auf den Kanaren gemeldet haben oder Ihr Fahrzeug verkaufen oder vermieten wollen, fällt zusätzlich eine Einfuhrsteuer an. Diese wird aufgrund verschiedener Kriterien berechnet. Danach müssen Sie Ihr Fahrzeug zu einer Hauptuntersuchung bringen und die Zulassungssteuer beim Finanzamt sowie eine Kfz-Steuer beim Rathaus bezahlen. Danach können Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden und eine Kfz-Versicherung abschließen.
Um von Deutschland auf die Kanaren umzuziehen, wird eine Export-Zollabfertigung in Deutschland und auf den Kanaren eine Import-Zollabfertigung benötigt. Die Export-Zollabfertigung gestaltet sich meist recht problemlos. Erforderlich sind lediglich Kopien der NIE Nummer, Personalausweis bzw. Pass und Ladeliste. Bei Einfuhr auf die Kanaren wird zusätzlich eine Bestätigung der Aufenthaltsdauer in Deutschland mit An- und Abmeldung der jeweiligen Meldebehörde benötigt. Gerne übernehmen wir die Zollabwicklung für Sie.
Bitte beachten Sie: Das Umzugsgut wird steuerfrei eingeführt, dazu zählen auch Fahrzeuge – und darf deshalb ein Jahr weder verkauft noch verschenkt werden. Umzüge innerhalb eines Jahres nach Einfuhr müssen dem zuständigen Zollamt gemeldet werden. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Anzeige durch das Zollamt erfolgen.
Um von den Kanaren nach Deutschland umzuziehen, wird eine Export-Zollabfertigung auf den Kanaren und in Deutschland eine Import-Zollabfertigung benötigt. Die Export-Zollabfertigung gestaltet sich meist recht problemlos. Erforderlich sind lediglich Kopien der NIE Nummer, Personalausweis bzw. Pass und Ladeliste. Bei Einfuhr in Deutschland wird zusätzlich eine Bestätigung der Aufenthaltsdauer auf den Kanaren mit An- und Abmeldung der jeweiligen Meldebehörde benötigt.
- Die Meldebescheinigung in Deutschland muss mit Anmeldedatum, welches nicht älter als ein Jahr ist, ausgestellt sein.
- Ladeliste mit Wertangaben (Umzugsgut muss min. 6 Monaten in Ihrem Gebrauch sein)
- Fahrzeugpapiere, aus denen hervorgeht, dass das Fahrzeug bereits länger als 6 Monate in Ihrem Besitz ist
- Nachweis, dass Sie länger als ein Jahr auf den Kanaren gelebt haben
- Kanaren-T2LF-Zollpapiere (werden durch uns erstellt)
Bitte beachten Sie: Das Umzugsgut wird steuerfrei eingeführt, dazu zählen auch Fahrzeuge – und darf deshalb ein Jahr weder verkauft noch verschenkt werden. Umzüge innerhalb eines Jahres nach Einfuhr müssen dem zuständigen Zollamt gemeldet werden. Bei Zuwiderhandlungen kann eine Anzeige durch das Zollamt erfolgen. Gerne übernehmen wir die Zollabwicklung für Sie.
Bei ordnungsgemäßer Einfuhr wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom deutschen Zoll ausgestellt. Mit dieser Bescheinigung müssen Sie das Fahrzeug dem TÜV zur Begutachtung vorstellen. Bei Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsstelle können Sie mit den spanischen Papieren, dem TÜV Bericht und der Unbedenklichkeitsbescheinigung die Ausstellung eines deutschen Kfz-Briefs beantragen.
Ja, wenn Sie in Deutschland gemeldet sind, müssen Sie das Fahrzeug zeitnah ummelden. In Deutschland ist die Frist auf 2 Wochen begrenzt.
Im Grunde genommen muss für jeden Artikel, welcher auf die Kanaren oder nach Deutschland eingeführt wird, Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden. Außer die Ware kann als Umzugsgut deklariert werden. Bei Handelswaren kann es Ausnahmen geben, wenn diese nur vorübergehend eingeführt werden sollen.